Sachkundenachweis NRW
für Halter von großen Hunden
Ulrich Hecking-Veltman
2017-09-26T14:20:50+00:00
Sachkundenachweis NRW für Halter von großen Hunden In Nordrhein-Westfalen müssen Halter von Hunden, die mehr als 20 kg wiegen oder die über 40 cm Schulterhöhe aufweisen, beim Ordnungsamt eine Bescheinigung über die Sachkunde im Halten von Hunden vorweisen. Der Sachkundenachweis kann bei uns in der Praxis nach Anmeldung erlangt werden.
für Halter von großen Hunden Ulrich Hecking-Veltman 2017-09-26T14:20:50+00:00